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Firmengründung

Reibungslos, profesionell, verständlich

In Indien ist es möglich, eine 100%-Tochtergesellschaft zu gründen. Ein lokaler Partner ist seit einigen Jahren nicht mehr notwendig. Dies gestattet eine flexible  Planung des Engagements in Indien.

 

Wir unterstützen Sie mit unserem lokalen Team aus Steuerberatern, Rechtsexperten und Gründungsanwälten in allen Phasen der Firmengründung und darüber hinaus in Fragen der allgemeinen Gesetzgebung, Besteuerung und bürokratischen Fragestellungen.

 

Falls gewünscht übernehmen wir in der Folgephase alle administrativen Tätigkeiten wie Buchhaltung, Fakturierung, Lohnabrechnung, Bilanzerstellung, Audit-Vorbereitung etc. sowie Controlling und Reporting, bis das eigene Team über die notwendigen Voraussetzungen verfügt.

 

Für ein ausländisches Unternehmen kommen im Rahmen eines Markteintritts Indien vor allem zwei indische Unternehmensformen in Frage:

  • Eine indische Private Limited Gesellschaft (Tochtergesellschaft oder Joint Venture)
  • Ein indisches Representative / Liason Office 

 

Folgend ein erster Überblick über Möglichkeiten der Firmengründung in Indien

(Source - ITA Group, Legal & Taxation, Indian Financial year 2010/2011)

 

 

 
 
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